Die CDU-Fraktion im Gemeinderat
Die aktuelle CDU-Gemeinderatsfraktion - Vorstellung im Video
Nach der Gemeindeordnung ist der Gemeinderat die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über sämtliche Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister zuständig ist.
Nach der Gemeindeordnung ist der Gemeinderat die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über sämtliche Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister zuständig ist.
Der Gemeinderat setzt sich zusammen aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und den ehrenamtlichen Mitgliedern, die Gemeinderätinnen und Gemeinderäten, deren Anzahl sich nach der Größe der Gemeinde richtet – in Tamm sind es insgesamt 18. Der Gemeinderat und der Bürgermeister werden unmittelbar von den Bürgern gewählt. Die Amtszeit ist unterschiedlich: Während es beim Gemeinderat 5 Jahre sind, beträgt sie beim Bürgermeister 8 Jahre.